Reach

REACh ist die Abkürzung für das neue Europäische Chemikalienrecht, welches seit dem 1. Juni 2007 gültig ist. Für Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen erweitert sich hierdurch die Verantwortung für die in Europa vertriebenen Produkte. Verwender übernehmen die Verantwortung über die sichere Handhabung von chemischen Stoffen.
Um bei der Registrierung Übergangsfristen für Altstoffe wahrnehmen zu können, müssen Hersteller und Importeure bis 1.12.2008 eine Vorregistrierung vorgenommen haben. Unterbleibt dies, ist die Herstellung und der Import von nicht registrierten Stoffen bereits ab 1. Juni 2008 unzulässig.
Alle auf unserer Internetseite aufgeführten Produkte werden bis zum 1. Dezember 2008 vorregistriert. Für die anschliessende Registrierung werden wir mit unseren Kunden notwendige Informationen für eine sichere Handhabung der von uns gelieferten Produkte austauschen.
Diese Information kann spezielle Fragen zu den von uns gelieferten Produkten nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie unter reach@Schmidt-Chemie.de mit unserer Fachabteilung Kontakt auf.